PVOG – ein Produkt der Fitko
EntwicklungsressourcenFöderale IT-StandardsQuellcode
Zum Hauptinhalt springen

Barrierefreiheit

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die unter produktportal.pvog.fitko.de veröffentlichte Website der FITKO (Föderale IT-Kooperation) AöR. Als öffentliche Stelle im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/2102 und gemäß § 2 der Hessischen Verordnung über barrierefreie Informationstechnik sind wir bemüht, unsere Websites und mobilen Anwendungen im Einklang mit den Bestimmungen des Hessischen Gesetzes zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen (HessBGG) sowie der Hessischen Verordnung über barrierefreie Informationstechnik (HVBIT) barrierefrei zugänglich zu machen.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus §§ 3 Abs. 1 bis 4 und 4 HVBIT die auf der Grundlage von § 14 HessBGG erlassen wurde. Eine Bewertung der Barrierefreiheit der Webseite ist eingeplant. Bei Bedarf steht Ihnen das Projekt-Team unter pvog@fitko.de persönlich zur Verfügung, um Ihnen benötigte Informationen des Produktportals barrierefrei zur Verfügung zu stellen. Gerne nehmen wir auch Hinweise zu aktuellen Barrieren auf.

Datum der letzten Aktualisierung

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit wurde am 19.02.2026 aktualisiert.

Barrieren melden: Kontakt zu den Feedback-Ansprechpartnern

Sie möchten uns bestehende Barrieren mitteilen oder Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit erfragen? Für Ihr Feedback sowie alle weiteren Informationen sprechen Sie unsere verantwortlichen Kontaktpersonen unter pvog@fitko.de an.

Schlichtungsverfahren

Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie die Durchsetzungs- und Überwachungsstelle Barrierefreie Informationstechnik einschalten. Sie haben nach Ablauf einer Frist von sechs Wochen das Recht sich direkt an die Durchsetzungs- und Überwachungsstelle zu wenden. Unter Einbeziehung aller Beteiligten versucht die Ombudsstelle, die Umstände der fehlenden Barrierefreiheit zu ermitteln, damit der Träger diese beheben kann.

Durchsetzungs- und Überwachungsstelle Barrierefreie Informationstechnik
Hessisches Ministerium für Soziales und Integration
Sitz: Regierungspräsidium Gießen
Prof. Dr. Erdmuthe Meyer zu Bexten
Landesbeauftragte für barrierefreie IT
Leiterin der Durchsetzungs- und Überwachungsstelle
Neuen Bäue 2
35390 Gießen
Telefon: +49 641 303 - 2901
E-Mail: ueberwachung-lbit@rpgi.hessen.de