Eine offizielle Website der Bundesrepublik Deutschland
Zum Hauptinhalt springen

Bereitstelldienst Zugang bekommen

2 Minuten Lesezeit

Der Bereitstelldienst ist eine zentrale Komponente des PVOG. Er erhält die durch den Sammlerdienst von unterschiedlichen Redaktionssystemen gesammelten Daten und stellt diese zentral zum Abruf bereit. Der Bereitstelldienst bietet eine inkrementelle Schnittstelle, über die Abnehmende sowohl den Gesamtdatenbestand, als auch relevante aktuelle Änderungen abrufen können.

Wenn Sie einen Zugriff auf den Bereitstelldienst anfragen wollen, können Sie dafür den neu geschaffenen Prozess im PVOG nutzen.

Wer bekommt Zugriff?

Zugriff auf die API des Bereitstelldienstes haben

  • Portale der öffentlichen Hand
  • Dashboard Digitale Verwaltung
  • Das Datenqualitätsprojekt der FITKO

Jeder Nutzer, bei dem kein berechtigtes Interesse an allen Daten des PVOG besteht, kann aktuell keinen Zugriff auf die API des Bereitstelldienstes erhalten.

Wie kann ich einen Zugang beantragen?

Um einen Zugang zu beantragen, muss das auf dem Produktportal bereitgestellte Formular ausgefüllt und an den PVOG Support (dataportpvogsupport@dataport.de) gesendet werden. Der Prozess und das Formular sind hier zu finden:

Bereitstelldienst im Überblick | PVOG Produktportal

Was ist der Prozess bei einer Beantragung des Bereitstelldienst Zugangs?

Nach der Übermittlung des Formulars wird dieses vom PVOG Support auf Vollständigkeit geprüft und anschließend an die FITKO weitergeleitet. Die FITKO prüft dann den Bedarf und übermittelt eine Entscheidung an den PVOG Support. Dieser meldet sich bei einer positiven Einschätzung bei den Anfragenden und richtet Zugänge für die Stage-Umgebung ein. Nach erfolgreichen Tests der Anfragenden auf der Stage-Umgebung, können im Anschluss Zugänge für die Prod-Umgebung eingerichtet werden.

Diagramm des Prozesses, der in dem vorhergehenden Absatz beschrieben wird.

Was beinhaltet das Formular zur Beantragung?

Wichtig für die Beantragung des Zugangs ist ein nachgewiesenes, berechtigtes Interesse. Der Bund oder ein Bundesland müssen in diesem Fall die organisatorische Verantwortung für den sachgemäßen Umgang mit den Daten übernehmen.

Daneben sind die folgenden Inhalte Teil des Formulars:

  1. Informationen zum Vorhabensprofil
  2. Federführendes Land / Auftraggeber:in / Institution
  3. Partnerorganisationen
  4. Kontaktperson(en)
  5. Vorhaben
  6. Datennutzung
  7. Absicherung der Datennutzung