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Orte - BKG

Um den für die Zuständigkeit notwendigen ARS zu ermitteln, kann die Ortssuche des Suchdienstes verwendet werden, sofern der ARS des Suchenden sich nicht aus einem anderen Kontext ermitteln lässt. Dazu bietet der Suchdienst die folgenden Schnittstellen.

Hinweis: Die in der Version 3 vorliegenden Schnittstellen binden das Bundesamt für Kartographie und Geodäsie (BKG) als Datenquelle an. Die ARS entsprechen nicht in allen Fällen denen der ARS-Codeliste im xRepository (urn:de:bund:destatis:bevoelkerungsstatistik:schluessel:rs). Dies hat zur Folge, dass mit solchen ARS am Suchdienst keine Auflösung von Geschäftsobjekten garantiert werden kann.